ENDLICH! Endlich konnte sich mal ein deutsches Gericht zu einem Urteil gegen feige Hetze im Internet durchringen. Endlich steht mal die Justiz hinter dem Opfer und nicht hinter den Tätern.
Die Grünen-Politikerin Renate Künast musste einiges aushalten, bevor der Gerechtigkeit Genüge getan wurde. Sie wurde auf das Übelste von anonymen Pöblern auf Facebook beschimpft und beleidigt. Da fielen Worte wie „gehirnamputiert“, „Schlampe“, Drecksfotze“, „Drecksschwein“. Renate Künast wehrte sich und zog vor Gericht. Scheinbar fand das Landgericht Berlin das alles nicht so schlimm. Das Gericht war der Auffassung, dass Frau Künast ja selbst schuld ist. Schließlich hat sie solche Verbalattacken aufgrund ihres Zwischenrufs während einer politischen Debatte verdient. Und außerdem sind Ausdrücke wie „Drecksschwein“ und „Schlampe“ keine Beleidigungen. Daraus leite ich ab: Ich darf also jede Polizistin als „Schlampe“ oder „Dreckschwein“ betiteln. Denn nach Meinung des Gerichts ist das ja keine Beleidigung und somit auch keine Beamtenbeleidigung.
Angestachelt wurde der ganze Shitstorm im Netz durch einen rechtsradikalen Blogger. Dieser Blogger hat einen Zwischenruf von Frau Künast während einer Debatte genutzt, um sie schamlos zu diffamieren. Wie das geht? Man muss nur eine Aussage aus dem Zusammenhang reißen und dann auch noch durch Hinzufügungen verfälschen. Konkret ging es um einen Antrag der Nordrhein-westfälischen Grünen, die Strafandrohung bei sexuellen Handlungen an Kindern aufzuheben. Der Zwischenruf von Frau Künast: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist“, war ein gefundenes Fressen für den Blogger. Der schrieb nämlich dreißig Jahre später auf seinem Blog: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt“. Den letzten Teil dieser Aussage hatte der Zitate-Fälscher Frau Künast in den Mund gelegt. Das hatte sie nicht gesagt. Der Mann durfte per Gerichtsbeschluss das Zitat in dieser Form nicht mehr verwenden.
Dann ging der oben genannte Shitstorm los. 22 kopflos, hirnlose, feige Hasskommentare auf Facebook waren die Folge. Niemand von diesen Pöblern hat sich die Mühe gemacht zu hinterfragen, was damals wirklich gesagt wurde. Selbstverständlich hat jeder das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Wenn ich diesen Bloggerunsinn gelesen hätte, wäre ich vielleicht auch auf die Verleumdung von Frau Künast hereingefallen. Aber seine Meinung frei zu äußern ist eine Sache. Jemanden mit den schlimmsten Schimpfwörtern der deutschen Sprache zu besudeln, eine andere. Besonders riskant ist das ja nicht, unter einem anonymen Nickname einen solchen Stuss zu schreiben. Und besonders mutig auch nicht.
Für mich ist es vollkommen unverständlich, weshalb die Richter in Berlin diese Beleidigungen als zulässige Meinungsäußerungen abtaten. Facebook musste per Gerichtsbeschluss lächerliche 6 von den insgesamt 22 Kommentaren preisgeben, damit diese Personen belangt werden können. In der nächsthöheren Instanz wieder ein kleiner Teilsieg. Das Kammergericht Berlin erhöhte auf 12 Posts, die Facebook offenlegen musste. Je nachdem, welche Schimpfwörter gebraucht wurden. Also doch wieder keine Diffamierung der Person von allen 22 Dummschwätzern? Ein lächerliches Geschachere um Worte.
Frau Künast musste bis vor das Oberlandesgericht Frankfurt ziehen, um zu ihrem Recht zu kommen. Das Gericht verdonnerte Facebook dazu, die Daten aller 22 Facebook-Nutzer herauszugeben. Sie tadelten sogar noch die Richter des Berliner Landgerichts und Kammergerichts. Diese hätten sich nicht vor Frau Künast gestellt und hätten damit ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Man könne nicht erwarten, dass sich jemand für Staat und Gesellschaft engagiere, wenn er nicht ausreichend geschützt würde. So die Meinung des Oberlandesgerichts.
Die Grünen-Politikern musste bis vor das Oberlandesgericht Frankfurt ziehen, um zu ihrem Recht zu kommen. Das Gericht verdonnerte Facebook dazu, die Daten aller 22 Facebook-Nutzer herauszugeben. Sie tadelten sogar noch die Richter des Berliner Landgerichts und Kammergerichts. Diese hätten sich nicht vor Frau Künast gestellt und hätten damit ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Man könne nicht erwarten, dass sich jemand für Staat und Gesellschaft engagiere, wenn er nicht ausreichend geschützt würde. So die Meinung des Oberlandesgerichts.
Frau Künast selbst schreibt dazu auf Twitter, das sei ein guter Tag für die Demokratie. Das finde ich auch. Eine Schande für die deutsche Justiz, dass die Politikerin bis vor das Oberlandesgericht ziehen musste, um zu ihrem Recht zu kommen. Die höchstrichterliche Entscheidung ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber sie ist ein Anfang. Ein Schritt in die richtige Richtung. Hoffen wir, dass dieser Richterspruch Sogwirkung hat und dem anonymen Mob in den sozialen Netzwerken Einhalt gebietet.
Immerhin können jetzt durch das Netzdurchgangsgesetz (NetzDG) Hass, Hetze, Beleidigungen und Verleumdungen im Netz strafrechtlich verfolgt werden. Die Betreiber sozialer Medien müssen solche Kommentare löschen, um eine schnelle Verbreitung zu unterbinden. Bein einem einen Straftatbestand wie zum Beispiel einer Morddrohung besteht sogar eine Meldepflicht. Der Netzwerkbetreiber muss dann die Strafverfolgungsbehörden über den Vorfall informieren.
Der Sumpf ist zwar dadurch noch nicht trockengelegt. Aber es ist ein Anfang. Viel zu viele Menschen mussten sich viel zu lange diese schmutzigen Angriffe bis hin zu Morddrohungen gefallen lassen. Man kann in diese kranken Hirne ja leider nicht hineinschauen. Ich wüsste nur zu gerne, was in ihnen vorgeht. Ob sie wohl genauso markig auftreten würden, wenn sie ihre Identität preisgeben müssten? Das wage ich zu bezweifeln. Vermutlich haben diese Menschen Probleme, sich in der realen Welt zu behaupten und durchzusetzen. Deshalb laden sie ihren ganzen Gedankenschmutz unter dem Deckmäntelchen der Anonymität ab. Schnell wird oft aus verbalen Gewaltattacken im Netz Gewalt in der realen Welt. Eigentlich müssten diese Menschen einem leidtun. Eigentlich.